Denkfabrik für Weltverbesserer

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Das unterschreiben wir …

27. Januar 2009

Lehrerin darf kein Kopftuch in der Schule tragen.

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg hat Bestand. Eine zum Islam konvertierte Pädagogin darf die Kopfbedeckung nicht während des Unterrichts tragen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Es bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wie das Gericht am Montag in Mannheim mitteilte.

Der VGH hatte im März vergangenen Jahres entschieden, dass von einer solchen Kopfbedeckung eine abstrakte Gefährdung der religiösen Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens ausgehe. Eine Lehrerin verstoße gegen die Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen ein Kopftuch trage. Die Weisung der Schulverwaltung, den Dienst in der Schule ohne eine derartige Kopfbedeckung zu versehen, sei rechtmäßig.

Geklagt hatte eine Lehrerin an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart. Sie war 1984 zum Islam übergetreten. Seit 1995 trug sie während des Dienstes ein Kopftuch. Der VGH hatte keine Rechtmittel gegen sein Urteil zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte nun die Nichtzulassungsbeschwerde ab, weil die Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung habe.

Da sagen wir nur: Rechtsprechung mit gesundem Menschenverstand. DANKE!