… dürfte hier kein Angestellter wegen einer 1,8- oder 80 Cent- bzw. 1,30- oder 3,35 Euro-Verfehlung gekündigt werden. Da müsste schon mehr vorfallen. Irgendwie sollte man die Kirche auch im Dorf lassen. Unsere Gerichte sind derart überlastet, dass man kleinlichen Auseinandersetzungen ein für allemal den Riegel vorschieben sollte.
Wir würden in einigen (nicht in allen) Fällen auch soweit gehen, gerichtliche Klagen unter einem Streitwert von 200 oder 300 Euro zurückzuweisen und den Streitwert u. U. aus der Staatskasse begleichen, weil dies immer noch deutlich günstiger für unser Gemeinwesen und die Staatskasse wäre, als dass sich Richter, Staatsanwälte und Schöffen stundenlang mit irgendwelchem Firlefanz beschäftigen. Prinzipienreitern sollten u. U. Grenzen gesetzt werden, wenn unser Gemeinwesen einen vielfach höheren Aufwand hat, als es ein gewonnener Prozess wert ist.
Zurück zum Kündigungsgrund wegen Bagatelldelikten: Es ist immer ärgerlich, wenn ein Unternehmen feststellen muss, dass ein Mitarbeiter etwas nicht so genau nimmt. Aber, muss deshalb jede Kleinigkeit auf die Goldwaage gelegt werden? Wie viele Mitarbeiter/innen haben sich schon – trotz schwerer Erkältung oder anderer Krankheiten – in die Firma geschleppt, sind nicht zum Arzt gegangen? Jeder Zweite geht krank zur Arbeit. Sind es nicht deutsche Arbeitnehmer/innen, die, teils unbezahlt, Milliarden Überstunden leisten, damit der Laden läuft? Warum dann die Keule bei Nichtigkeiten?
Vielleicht kann man sich irgendwann darauf einigen, dass erst ab dem dritten Bagatelldelikt unter fünf Euro Gegenstandswert fristlos gekündigt werden darf. Wir würden das für richtig und menschlich halten.
Die Eckpunkte und Ausgestaltung aller hier dargelegten Reformideen würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen.
Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!
So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.
(96 von 100)
8 Antworten bis jetzt ↓
1 D.I.Y. // Mai 30, 2011 at 22:03
Ihr traut Euch wenigstens mal eine klare Grenze zu ziehen. Darauf kommen die regierenden Volldeppen im Leben nicht. Finanzielle Schäden unter 5 € sind Peanuts, trotzdem beim dritten Vorfall Abflug! Das ist vertretbar.
2 Stulle // Mai 30, 2011 at 22:46
DAUMEN HOCH!
3 Marie-Theres // Mai 30, 2011 at 23:01
Auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, trotzdem sollte die Kirche, wie schon angeführt, im Dorf (tolles Bild! :-) bleiben. Ob die Kündigungsschreiber selbst immer so super korrekt sind, könnte eine Tiefenprüfung der Finanzbehörden ans Licht bringen. Noch nie beim Fahrtenbucheintrag gemogelt? Noch nie private Telefongespräche während der Arbeitszeit getätigt?
4 x X x // Mai 31, 2011 at 08:12
Geklaut ist geklaut, der Wert spielt keine Rolle.
5 Sympathisant // Mai 31, 2011 at 09:37
Ich teile die Ansichten der OPD. Wegen einer geringfügigen Verfehlung sollte kein Arbeitnehmer beim ersten Mal gekündigt werden dürfen. Wie oft hat man seine Pausen unterbrochen, um Kunden zu bedienen, oder wie oft hat man sein privates Fahrzeug als Maulesel für den Betrieb verwendet – ohne finanziellen Ausgleich.
6 maoam // Mai 31, 2011 at 22:41
Daumen hoch. Hier passt aber auch wirklich alles. Ideenlosigkeit kann man der OPD auf jeden Fall nicht vorwerfen. :-)
7 Beleuchter // Jun 3, 2011 at 13:47
Daumen hoch!
Bevor noch Leute gekündigt werden, weil ’n betriebseigener Schmierzettel für ’ne private Notiz verwendet wurde, ist der Vorstoß äußerst hilfreich.
8 „Es ist relativ einfach die Welt zu verändern. Es ist nur nicht ganz billig …“ // Jun 18, 2011 at 20:06
[…] Überstunden leisten, damit der Laden läuft? Warum dann die Keule bei Nichtigkeiten? Kapitel 96 würde durchgeplant und umgesetzt […]