Die OPD begrüßt die längst überfällige Entscheidung des Dessauer Verfassungsgerichts, OB-Kandidaten (Oberbürgermeister) nur noch mit 100 Unterstützungs-Unterschriften zur Wahl zuzulassen.
Auch wir betrachten die Unterschriften als erste Eignungsanforderung.
(r.e.)