Nicht nur Tierschützer und Hundehalter empören sich über dieses Urteil. Ein Hund ist mehr als „eine Sache“, weil er für viele Menschen Familienmitglied, Freund, Wegbegleiter und Seelentröster ist. Ein Richter meinte: „Wer nicht in der Lage ist, ein Tier totzufahren, der darf sich nicht hinters Steuer setzen.“ Das sehen wir anders: Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (halber Tacho) nicht einhält und aus diesem Grund auf ein bremsendes Fahrzeug auffährt, weil der Vordermann ein unachtsames Tier retten möchte, ist selber Schuld.
Ich bremse weiterhin für Dackel, auch für Hasen, Fasane, Igel oder andere Tiere.
Toni Aigner