Unerwünschten Telefonwerbern drohen künftig hohe Strafen.
Die Bundesregierung will die Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen.
Das Kabinett verabschiedete im Juli einen Gesetzentwurf, der Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt (halten wir, von der OPD, für völlig übertrieben). Das in der Branche übliche Unterdrücken der eigenen Rufnummer kann den Call-Centern eine Buße von 10.000 Euro einbringen (halten wir, von der OPD, für völlig übertrieben). Mit dem Gesetz wird außerdem eine Lücke im Widerrufsrecht geschlossen: Künftig gilt auch bei telefonisch abgeschlossenen Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie bei Wett- und Lottodiensten das sonst auch übliche 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Telefonwerbung ohne Einwilligung ist zwar auch heute schon verboten. Zahlreiche Firmen gehen aber trotzdem weiter auf Kundenfang, vorzugsweise am Abend oder am Wochenende. Nach einer Forsa-Umfrage im Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch diese Anrufe belästigt, 64 Prozent gaben an, ohne Einwilligung angerufen worden zu sein. Deshalb legt der Gesetzgeber jetzt nach: Ein Telefonat ist nur noch erlaubt, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Der Werber kann sich also nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Kunde in einem anderen Zusammenhang abgegeben hat.
Außerdem will die Regierung die Hürden für schwarze Schafe am Telefon oder im Internet höher legen, indem ein Unterschieben von Verträgen erschwert wird. Ein Beispiel: Eine Firma bietet im Internet ein persönliches Horoskop an. Dass dafür bezahlt werden muss, geht nur aus dem Kleingedruckten hervor, die Website erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Woche später werden 100 Euro fällig. Künftig kann der Kunde einen solchen Vertrag so lange widerrufen, wie er noch nicht vollständig gezahlt hat.
Schließlich will die Regierung mehr Preistransparenz bei 0180-Nummern im Mobilfunk erzwingen. Künftig müssen die Kosten für Anrufe aus den Festnetzen und vom Handy angegeben werden. Zudem wird eine Preisgrenze eingeführt: Anrufe vom Handy dürfen maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.
Zypries sagte, der Gesetzentwurf sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Im Bundeskabinett sei er einstimmig gebilligt worden. Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll Anfang 2009 in Kraft treten.
Verstöße soll die Bundesnetzagentur verfolgen. Ob es tatsächlich zu Bußgeldern kommt, muss sich aber noch zeigen. Zypries räumte ein, dass eine Verfolgung nur schwer möglich sein wird, wenn sich das Call-Center im Ausland befindet. Das Recht auf einen Vertragswiderruf gilt allerdings auch in diesem Fall.
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Die Berufspolitik muss sich nicht wundern, wenn ihr große Teile der Bevölkerung so viel Verachtung und Ablehnung entgegenbringen. Das sprichwörtliche Fass muss erst überlaufen – die Missstände müssen sich erst bis zum Himmel türmen, bis etwas unternommen wird. Das ist unerträglich.
Selbst bei den einfachsten Dingen versagen unsere Volksvertreter, weil fast immer viele Jahre ungenutzt verstreichen, bis auf einen Missstand reagiert wird.
Die Berufspolitik hat keinen Beifall verdient, wenn für 100-Meter-Läufe 1000 Stunden benötigt werden. Solche Leistungsbilanzen verschrecken Wähler/innen.
Die Bürger/innen würde ein offensiveres Handeln gegen Unzulänglichkeiten, Fehlentwicklungen und Missstände honorieren.
1 Antwort bis jetzt ↓
1 Karima Bernoski // Feb 14, 2011 at 04:18
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