1.0 Politiker und alle anderen Staatsdiener, die auf Grund grober Lumpereien (Verstoß gegen zwingendes Haushaltsrecht, Veruntreuung, regelwidrige Auftragsvergabe, Korruption, Bestechung, Abfindungsbetrug, Subventionsbetrug, schwerwiegende Verschwendung öffentlicher Mittel etc.) einen hohen finanziellen Schaden für das Land verursachen, müssen endlich auch persönlich (!) und finanziell (!) zur Verantwortung gezogen werden.
1.1 Wer als Staatsdiener das Gemeinwesen betrügt, um sich unrechtmäßig zu bereichern, Steuergelder grob fahrlässig verschwendet oder das Ansehen des Gemeinwesens und der Politik schwer beschädigt, sollte für immer (!) aus allen politischen und öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden.
1.2 Zukünftige Pensionsansprüche oder Ruhegelder von erwiesenermaßen korrupten Staatsdienern, sollten um mindestens 50% gekürzt werden. Übergangs- oder Weihnachtsgelder sollten bei Korruptionsfällen ersatzlos gestrichen werden.
1.3 Wer unserem Gemeinwesen aus niedrigen Beweggründen heraus oder wegen grober Fahrlässigkeit, finanzielle Schäden in Millionenhöhe zufügt, dem sollte neben seinem ständigen Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern auch die zukünftige Pension oder das Ruhegehalt bis auf das bundesweite Rentenmittel von etwa 1000 € zusammengestrichen werden.
1.4 Ein abschreckendes Antikorruptionsgesetz muss die tragende Säule einer neuen Politik sein, da nahezu jedes Jahr von Bund, Ländern und Gemeinden finanzielle Schäden in Höhe von etwa 30 Milliarden € angerichtet werden. Für diese enormen Steuerschäden kommen alle Bürger/innen und Unternehmer/innen mit ihrer täglichen Arbeit auf. Diese regelmäßig verschwendeten Milliarden € fehlen uns in wichtigen Bereichen des Gemeinwesens. Denken wir nur an unsere kinderfeindliche Gesellschaft und den dadurch scheiternden Generationsvertrag oder an die unhaltbaren Zustände in zahlreichen Bildungseinrichtungen im ganzen Land.
Gedanken zum „Antikorruptionsgesetz“…
Bauunternehmen die u. a. mit Schmiergeldern arbeiten, sollten in Zukunft von allen öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Das wäre mehr als überfällig.
Der Bundesgerichtshof beschloss einmal den Verlust des Pensionsanspruches eines Schuldirektors (61), weil der eine 14-jährige Schülerin missbrauchte. Neben seinem ständigen Ausschluss aus dem Schuldienst, muss der ehemalige Schuldirektor auch noch eine Haftstrafe von 22 Monaten absitzen. Gut so!
Nur wenn der Preis für grobe Verfehlungen und Gesetzesüberschreitungen ausreichend schmerzt und abschreckt, kann man selbige schon im Vorfeld deutlich minimieren. Wenn es z. B. für Mord nicht „lebenslänglich“ gäbe, dann hätten deutsche Scheidungsanwälte sehr wahrscheinlich weniger Mandanten und Sexualverbrecher ein kürzeres Leben. Ist doch so! Allein die hohen Strafen halten uns davon ab, manche große Dummheit zu tun. Nur weil die Korruption nicht ausreichend hart bestraft wird, konnte sich diese Seuche übers ganze Land ausbreiten.
Staatsdienstliche Korruption muss endlich härter bestraft werden!
Bevor wir ein effektiveres Antikorruptionsgesetz verabschieden, sollten wir ebenso über eine Amnestie für die o. g. Tatbestände nachdenken. Wer sich – vielleicht in einem Zeitraum von sechs Monaten – nach Verabschiedung des neuen Antikorruptionsgesetzes selbst anzeigt und eine angemessene Geldstrafe entrichtet und an einer Schadensbegrenzung/Schadensbehebung aktiv mitwirkt, sollte u.U. straffrei und anonym davon kommen.
Dieses Vorgehen erspart uns evtl. langwierige und kostenaufwendige (!) Ermittlungen bzw. unterstreicht den Gedanken des dringend notwendigen Neuanfangs in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ähnliche Verfahrensweisen gibt es ja heute schon mit der so genannten Selbstanzeige für Steuersünder.
(Aus dem Parteiprogramm der OPD / Offensive Partei Deutschlands)
1 Antwort bis jetzt ↓
1 Charity Maddry // Feb 13, 2011 at 22:23
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