Die Kommunen wollen künftig die Unterkunftskosten für Hartz-4-Empfänger selbst festlegen. Zahlreiche Betroffene müssten sich vermutlich eine neue Bleibe suchen.
Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des schwarz-gelben Arbeitsministeriums sollen die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-4-Empfängern bezahlen. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werden.
Derzeit gilt ein Richtwert von 45 Quadratmetern. Hinter den Sparvorschlägen steht der Versuch, die klammen Kommunen zu entlasten.
Der Wohnungsanspruch für Hartz-4-Empfänger/innen könnte weiter beschränkt werden. Nachdem die FDP über das „ausgeglichene“ Sparpaket das Elterngeld zusammenstreichen will, sollen nun auch die Wohnungen verkleinert werden.
Noch eine „wegweisende“ Spar-Idee von schwarz/gelb: Behinderte sollten nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt wird, ist offen – neben dem Arbeitsministerium müssen auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.
(M.L./H.K./C.v.H.)