… würden wir Unternehmen die aufgrund notwendiger Baustellenarbeiten vor ihrem Betrieb, massive Umsatzeinbrüche und Existenznöte erleiden, für einen begrenzten Zeitraum die Lohn- und Umsatzsteuer erlassen. Mehr noch: Städtische oder kommunale Gewerberaum-Vermieter würden in begründeten Fällen sogar ihre Miet- oder Pachtforderungen senken müssen. Zinsgünstige (Überbrückungs-)Kredite (zu 2 %) würden wir ebenso zur Verfügung stellen, wenn dadurch […]