… dann hätte das deutsche Staatsoberhaupt ein Einspruchs- und Vetorecht, das letzte, über alles erhabene Wort, bei allen legislativen, exekutiven und judikativen Entscheidungen, bundesweit; da sich in den toten Winkeln von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – seit Jahrzehnten – zu viele Missstände breit gemacht haben und breit machen. Diese Schlupflöcher und Keimherde dürfen wir nicht dulden. […]