Denkfabrik für Weltverbesserer

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KEIN schlechter April-Scherz

21. September 2008

Kommunen verkaufen persönliche Daten an professionelle Adresshändler   

Allein die Stadt Bochum erwirtschaftet mit Adresshandel jährliche Einnahmen von etwa 220.000 Euro.   

Etwa ein Viertel der rund 125.000 Melderegister-Auskünfte sei gebührenpflichtig. Gelsenkirchen nimmt nach eigenen Angaben pro Jahr etwa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegister-Daten ein.   

Diese Praxis ist ein Skandal, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden.   

Wir fordern, dass die Bürger bundesweit ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegister-Daten erhalten. Derzeit gibt es eine Auskunftssperre nur ausnahmsweise, etwa wenn man bedroht wird. Dies ist völlig unzureichend.   

Es gibt Gesetzeslücken, die geschlossen werden müssen: Schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz sollten künftig im Strafgesetzbuch verankert werden. In diesem Zusammenhang sollte auch über Strafverschärfungen bzw. verbindliche Restriktionen nachgedacht werden – auch bei gewerblichem Datenhandel.   

Datenschützer vermuten: Mit Hilfe illegal kopierter Bankdaten aus den Beständen der Süddeutschen Klassenlotterie buchen Werbeanrufer Geld von den Konten ahnungsloser Verbraucher ab.   

Persönliche Daten sollten für Werbezwecke nur noch dann verwendet werden können, wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich in diese andere Verwendung eingewilligt hat – und zwar in schriftlicher Form. Das ist der Standpunkt der OPD. Wir brauchen kein generelles Verbot, aber klare Regeln, wie mit den Daten umzugehen ist.   

Es gibt Kommunen, in denen die Ämter nicht ohne gezielte Anfrage und Genehmigung Daten austauschen dürfen. Und andere Kommunen verkaufen sie an Datenhändler. Die einen können ihre Arbeit nicht zeitnah erledigen weil man die Datenschutzbestimmung zu eng auslegt und die anderen bessern ihre klammen Kassen damit auf. Solche Zustände sind untragbar. 

Einer Datenweitergabe muss aktiv zugestimmt werden. Die Bürger/innen haben zudem einen Anspruch darauf zu wissen, an wen persönliche Daten weitergegeben werden und es muss eine klare Widerrufsmöglichkeit geben.  

  

1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Amalia Weigold // Feb 13, 2011 at 22:11

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