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1.2 Mit Hilfe des Konjunkturaufschwungs-Fonds können wir unsere Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit monatlich (!) mindestens 100 Millionen € zusätzlich finanziell unterstützen und so für beste Lern- und Studienbedingungen Sorge tragen.

Das ist die Grundvoraussetzung, um mittelfristig mehr national oder weltweit vermarktbare Produkte in Deutschland entwickeln und produzieren zu können. Im Zuge dessen, erhöhen wir das Pro-Kopf-Einkommen unserer Bevölkerung und sichern damit die späteren Rentenzahlungen an unsere Pensionäre ab.

Deutschland muss sich als sozial denkendes Unternehmen im nationalen und globalen Wettbewerb begreifen und dringend damit anfangen, wirtschaftlicher zu denken und zu handeln.

Die Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind der wichtigste – sogar nachwachsende - „Bodenschatz“ der Bundesrepublik Deutschland!


Zweiter Abschnitt (2)

Not-Opfer von Berufs-Politikern und „höheren“ Staatsdienern...


1.0 In der besorgniserregenden Lage, in der sich die Bundesrepublik befindet, ist es mehr als angebracht, ein Not-Opfer von allen besserverdienenden Berufs-Politikern und höheren – auch indirekten - Staatsdienern (ab einem Nettoeinkommen von 2500 € 5%, ab 5000 € 10 %) abzuverlangen.

EU-, Bundes-, Landes- und Kommunal-Politiker sowie höhere Staatsdiener müssen jetzt ihrer Vorbildrolle gerecht werden und den Bürger/innen ein Signal geben, dass sie bereit sind, Deutschland aus der Krise zu führen, bereit sind, persönliche Opfer zu bringen und bereit sind, bei sich anzufangen - mit dem Sparen!

Wer für den Staat arbeitet und seinen Lebensunterhalt aus Steuergeldern in nicht unbeträchtlicher Höhe bestreitet, ist in der zwingenden und moralischen Pflicht, sich auch darüber Gedanken zu machen, wie selbiger seinen Haushalt sichern kann!

Wie in der Wirtschaft (meist) üblich, muss sich auch die Politik und der Staatsdienst an den Leistungen messen lassen und z.T. danach entlohnt werden. Unsere Unternehmer/innen können sich keine höheren Bezüge genehmigen, wenn es die wirtschaftliche Situation der Firma nicht hergibt. Warum die Politik?

1.1 Jeder Berufs-Politiker und höhere Staatsdiener (auch Gewerkschaftsführer, Bürgermeister, Kammervorstände, Leiter von Wirtschaftsinstituten, Vorstände der staatl. Krankenkassen etc.) – mit den angegebenen Nettoeinkommen - sollte 5-10% seiner monatlichen Nettobezüge als Not-Opfer in den Konjunkturaufschwungs-Fond der Bundesrepublik einzahlen, damit der soziale Frieden, die Lebensqualität aller Bürger/innen und die Zukunft unserer Solidargemeinschaft gesichert werden kann!

1.2 Politiker, die sich weiterhin in Sitzungslisten eintragen und nicht an der Sitzung teilnehmen, sollten das zehnfache der unredlich erworbenen Sitzungsgelder in den „Konjunkturaufschwungs-Fond“ einzahlen! Im Wiederholungsfall müssen derartige Verfehlungen zu einem ständigen Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern führen.

Gedanken zum Notopfer...


Aus moralischen Gesichtspunkten ist ein Notopfer unserer etablierten und bestens entlohnten Gesellschaftsschicht mehr als überfällig. Nicht nur wegen des scheiternden Generationsvertrages, der hohen Arbeitslosigkeit, der Pleite- und Entlassungswelle, der kränkelnden Konjunktur, der immer noch benachteiligten neuen Bundesländer, PISA etc.

Aus „kaufmännischer Sicht“ muss doch jedem, der sich aus Steuergeldern finanziert, klar sein, dass auch seine persönliche Lebensplanung einen herben Rückschlag erleiden kann, wenn der unvermeidliche Stellenabbau und die ebenso unvermeidliche Subventionskürzung bei ihm zuschlägt. Ohne eine baldige gesamtgesellschaftliche Krisenbewältigung sind auch viele steuerfinanzierte Arbeitsplätze und Projekte in Gefahr.

Also: Lieber heute ein Notopfer, als morgen ohne Arbeit!

Neben dem Aha-Effekt bei den meisten Bürger/innen, dürfte ein staatlich verordnetes Notopfer für besserverdienende Staatsdiener/innen, ebenso auf ein positives Medienecho stoßen und der Politik den so dringend notwendigen positiven Anstrich verleihen. Daran glaubt doch eigentlich kein Mensch mehr. Der Imagegewinn für unsere – leider - verrufene politische Klasse wäre unschätzbar. Zudem würde sich die Wahlbeteiligung unserer Bürger/innen ohne Zweifel deutlich erhöhen.


Dritter Abschnitt (3)

Korruptionsgesetz für Staatsdiener/innen...


1.0 Politiker und Staatsdiener, die auf Grund grober Lumpereien (Verstoß gegen zwingendes Haushaltsrecht, Veruntreuung, regelwidrige Auftragsvergabe, Korruption, Bestechung, Abfindungsbetrug, Subventionsbetrug, schwerwiegende Verschwendung öffentlicher Mittel etc.) einen hohen finanziellen Schaden für das Land verursachen, müssen endlich auch persönlich (!) und finanziell (!) zur Verantwortung gezogen werden.



1.1 Wer als Staatsdiener das Gemeinwesen betrügt, um sich unrechtmäßig zu bereichern, Steuergelder grob fahrlässig verschwendet oder das Ansehen des Gemeinwesens und der Politik schwer beschädigt, sollte für immer (!) aus allen politischen und öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden.

1.2 Zukünftige Pensionsansprüche oder Ruhegelder von erwiesenermaßen korrupten Staatsdienern, sind um mindestens 50% zu kürzen. Übergangs- oder Weihnachtsgelder sind bei Korruptionsfällen ersatzlos zu streichen. Die so freiwerdenden Mittel werden dem „Konjunkturaufschwungs-Fond“ zugeführt.

1.3 Wer dem Land, aus niedrigen Beweggründen heraus oder wegen grober Fahrlässigkeit, finanzielle Schäden in Millionenhöhe zufügt, dem ist neben seinem lebenslangen Ausschluss aus allen öffentlichen Ämtern auch die zukünftige Pension oder das Ruhegehalt bis auf das bundesweite Rentenmittel von 1000 € zusammen zu streichen! Übergangs- oder Weihnachtsgelder werden bei Korruptionsfällen grundsätzlich einbehalten! Die so freiwerdenden Mittel werden dem „Konjunkturaufschwungs-Fond“ zugeführt.

1.4 Ein effektiveres Korruptionsgesetz muss die tragendste Säule einer neuen Politik sein, da nahezu jedes Jahr von Bund, Ländern und Gemeinden finanzielle Schäden in Höhe von etwa 30 Milliarden € angerichtet werden. Für diese enormen Steuerschäden kommen alle Bürger/innen und Unternehmer/innen mit ihrer täglichen Arbeit auf. Diese regelmäßig verschwendeten Milliarden € fehlen uns in wichtigen Bereichen des Gemeinwesens. Denken wir nur an unsere kinderfeindliche Gesellschaft und den dadurch scheiternden Generationsvertrag oder an die unhaltbaren Zustände in zahlreichen Bildungseinrichtungen im ganzen Land.

Gedanken zum „Korruptionsgesetz“...


Bauunternehmen, die u.a. mit Schmiergeldern arbeiten, sollen in Zukunft von allen öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden – so das gegenwärtige Vorhaben der Legislative. Das ist mehr als überfällig!

Der Bundesgerichtshof beschloss kürzlich den Verlust des Pensionsanspruches eines Schuldirektors (61), weil der eine 14-jährige Schülerin missbrauchte. Neben seinem ständigen Ausschluss aus dem Schuldienst, muss der ehemalige Schuldirektor auch noch eine Haftstrafe von 22 Monaten absitzen. Gut so!

Was sollte uns daran hindern, mit allen korrupten Staatsdienern ähnlich zu verfahren, wenn wir doch einen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verankert haben?

Nur wenn „der Preis“ für grobe Verfehlungen und Gesetzesüberschreitungen ausreichend schmerzt und abschreckt, kann man selbige schon im Vorfeld deutlich minimieren. Wenn es z. B. für Mord nicht „lebenslänglich“ gäbe, dann hätten deutsche Scheidungsanwälte sicher weniger Mandanten und Sexualverbrecher ein kürzeres Leben. Ist doch so. Allein die hohen Strafen halten uns davon ab, es zu tun. Und genau dieses Gefühl muss alle Staatsdiener/innen beschleichen, bevor sie das Gemeinwesen grob schädigen bzw. sich unrechtmäßig bereichern wollen.

Staatsdienstliche Korruption muss endlich härter bestraft werden!

Bevor wir ein effektiveres Korruptionsgesetz verabschieden, sollten wir ebenso über eine Amnestie für die o.g. Tatbestände nachdenken. Wer sich – vielleicht in einem Zeitraum von 6 Monaten – nach Verabschiedung des neuen Korruptionsgesetzes selbst anzeigt und ein angemessenes Strafgeld entrichtet bzw. an einer Schadensbegrenzung/Schadensbehebung aktiv mitwirkt, sollte straffrei und anonym davon kommen. Zu dieser ungewöhnlichen Ansicht sind wir gelangt, als ein graumelierter – äußerst seriös erscheinender – älterer Herr an unseren OPD-Info-Messestand herantrat, um uns, mit einem verständnisvoll freundlichen Blick über den Brillenrand zu fragen, wer denn noch im Staatsdienst verbleibe, wenn das restriktive OPD-Korruptionsgesetz Anwendung findet. Wir konnten erahnen, welches Ausmaß die staatsdienstliche Korruption in unserer Bundesrepublik erreicht haben muss... Da waren wir uns sicher, dass eine Amnestie angeboten werden sollte.

Dieses Vorgehen erspart uns evtl. langwierige und kostenaufwendige Ermittlungen bzw. unterstreicht den Gedanken des dringend notwendigen Neuanfangs in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.


Vierter Abschnitt (4)

Das „400-Euro-Gesetz“ für einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung...


In unserem Land gibt es keinen Mangel an Arbeit, aber einen Mangel an bezahlbaren Arbeitsplätzen!


Die Behauptung...


Wir könnten unser Land mit monatlichen (!) Zusatz-Investitionen in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro aus der Krise führen. Ein nachhaltiger Konjunkturaufschwung – der sich über nahezu alle Wirtschaftszweige und Berufsgruppen erstreckt – ist möglich.

Für einen Konjunkturaufschwung müssen wir weder den Haushalt umschichten oder unseren erwerbslosen Bürger/innen die Bezüge kürzen, noch müssen wir eine Neuverschuldung vornehmen oder darauf warten, dass sich die Weltwirtschaft erholt. Wir müssen lediglich damit beginnen, aus unseren reichhaltigen Potentialen zu schöpfen und unseren Binnenmarkt auf Vordermann bringen.

Die Analyse...


In unserem Land gibt es einen großen Widerspruch zwischen Arbeitsangebot, Erwerbslosenrate und Schattenwirtschaft.


Arbeit gibt es genug!


Allein die Bauwirtschaft müsste noch unzählige Gebäude; Schulen; Autobahnen; Straßen; Plätze; Fuß- und Radwege; Park- und Grünflächen; Kinderspielplätze; Sport- und Freizeiteinrichtungen; historische Bauten, Denkmäler, Brücken etc. sanieren oder neu bauen. Das Arbeitsangebot ist ganz offensichtlich bzw. unübersehbar vorhanden. Wer heute noch von einer Marktbereinigung im Bauwesen spricht, muss unter Wahrnehmungsdefiziten leiden. Es fehlen nur genügend öffentliche Aufträge bzw. die Mittel für deren Auslösung.



Die Arbeit ist da!

Die z.B. medizinische Forschung, ein bedeutender Wachstumsmarkt, sucht fieberhaft nach Medikamenten oder Heilmethoden für schwere – unheilbare - Krankheiten. Andere Forschungseinrichtungen suchen neue, umweltverträglichere oder preisgünstigere Materialien und Technologien, die sich national und weltweit vermarkten lassen. Das Arbeitsangebot ist vorhanden. Es fehlen z.T. bezahlbare oder überhaupt Fachkräfte und ausreichende Forschungsgelder.

Hunderttausende von Selbstständigen und Freiberufler/innen haben keine 36-Stunden-Woche, arbeiten zusätzlich noch am Wochenende und opfern sogar ihren Urlaub, um ihre Unternehmen wettbewerbsfähig oder sogar nur über Wasser zu halten. Da unsere Unternehmer/innen die zusätzlich benötigten - bezahlbaren (!) - Arbeitskräfte fehlen, beschäftigen sie sich oft mit Arbeiten, die eigentlich an Mitarbeiter/innen delegiert werden müssten, seltener mit der so wichtigen Unternehmensorganisation: Büroarbeit; Konzepte zur Umsatzsteigerung; Marktbeobachtung; Werbung; Weiterbildung; Kostenmanagement etc. Auch hier ist das Arbeitsangebot vorhanden.

Vielen Unternehmer/innen fehlen bezahlbare Arbeitskräfte, deren Lohn- und Lohnzusatzkosten nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.

Erwähnen wir noch die unzähligen Überstunden, die unsere Arbeitnehmer/innen täglich in allen Bundesländern leisten, weil es den Arbeitgeber/innen oft nicht möglich ist, die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte zu finanzieren bzw. deren Kosten auf den Betrieb umzulegen. Auch hier ist das Arbeitsangebot vorhanden.

Zusammenfassung: Wir haben genug Arbeit! Wir haben einen motivierten (wie lange noch?) und auf technisch hohem Niveau ausgestatteten Mittelstand, der Millionen zusätzliche Arbeitnehmer/innen beschäftigen und weiterbilden könnte.

Das unüberwindbar scheinende Problem für unsere Arbeitgeber/innen liegt, neben der geringen Eigenkapitalquote und der ungenügenden Verfügbarkeit von ausreichend Risikokapital, in der Finanzierbarkeit der zusätzlich benötigten Arbeitskräfte.

Während die Schattenwirtschaft floriert (330 Milliarden Euro pro Jahr im gesamten Bundesgebiet) werden im ganzen Land Massenentlassungen angekündigt (z.B. bei Banken, bei der Telekom und auch bei der Post) u.a. Betriebe, auch kleinere Traditionsunternehmen für immer geschlossen.

Unser Land verzeichnet gerade eine unangemessen hohe Anzahl von Unternehmenszusammenbrüchen (Rekordpleitejahr). Die Stimmung unter vielen Handwerkern und Kaufleuten ist mehr als schlecht. Unzählige Betriebe finden nicht einmal einen Nachfolger, weil sich unternehmerisches Engagement kaum noch lohnt.

Das Klima für Unternehmertum ist auf einem Tiefpunkt. Wer als Unternehmer/in scheitert, landet auf der niedrigsten Stufe unserer sozialen Sicherungssysteme – der Sozialhilfe. Ein – aus welchen Gründen auch immer (z. B. Zahlungsausfälle) – scheiternder Unternehmer, erfährt somit eine vielfach schlechtere soziale Absicherung, als z.B. ein Bauhelfer ohne Schulabschluss. Diesem stehen, neben dem viel höheren Arbeitslosengeld auch noch eine professionelle Vermittlungshilfe durch private Arbeitsvermittler (Beratungsschein) zur Seite. Sozialhilfeempfänger bzw. gescheiterte Unternehmer haben keinen Anspruch auf den oft erwähnten Beratungsschein vom Arbeitsamt.

Da wird jeder zum Heuchler, der den Mittelstand als Rückrat der Nation bezeichnet.


Unsere Chance ...


Die stärkste Kraft, um einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung erzeugen zu können, ruht nahezu ungenutzt (!) im Millionenheer unserer erwerbslosen Bürger/innen. Dieses wertvolle Potential ist – bis zur Einführung der kritikwürdigen Hartz-4-Gesetze - von allen Parteien vergessen worden. Diese Menschen brauchen wieder einen täglichen Funken Hoffnung auf tariflich entlohnte und sicher Vollzeit-Arbeitsplätze!

Etwa 8 Millionen (!) Menschen werden jeden Monat von unseren sozialen Sicherungssystemen aufgefangen und umsorgt. Das ist gut so. Jeder gesunde Menschenverstand befürwortet unser Sozialstaats- und Solidaritätsprinzip ausdrücklich, zumal viele Menschen unverschuldet in Not geraten.

Unser Gemeinwesen ist sozial ausgerichtet und auf gegenseitige Solidarität (!) angewiesen, was soviel bedeutet wie: Gemeinschaft - zu ihr gehörend, ihr dienend (!), wohltätig, Lehre vom Verbundensein aller Menschen zum Zweck des allgemeinen Wohls...

Unsere Gesellschaft, das allgemeine Wohl und der soziale Frieden ist heute in großer Gefahr. Die sozialen Sicherungssysteme drohen auseinander zu brechen, da sie zu hoch belastet werden und immer mehr Menschen soziale Fürsorge in Anspruch nehmen. Die Renten sind nicht mehr sicher; das Wirtschaftswachstum ist zum Nullwachstum verkommen; Krankenkassenbeiträge, Lebenshaltungskosten und Steuern steigen; Bund, Länder und Gemeinden sind mit über 1,15 Billionen (!) Euro verschuldet.

Der Kollaps droht, wenn wir jetzt nicht einen Weg aus dieser (hausgemachten) Krise finden!

Wir haben mittlerweile fast 8 Millionen Erwerbslose, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne staatliche Hilfe bestreiten können, und Hunderttausende Asylbewerber, Asylanten, geduldete Ausländer, Flüchtlinge, Spätaussiedler, sowie andere Bezieher von staatlichen Sozialleistungen in der gesamten Bundesrepublik.

(...und schätzungsweise eine Million illegale Ausländer)


Die vorbezeichnete Schieflage lässt sich nur noch richten, wenn wir uns jetzt auf die Definitionen unserer Sozialstaatsprinzipien stützen und von jedem Bezieher staatlicher Sozialleistungen seinen möglichen Anteil - zur Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens - einfordern. Die Solidaritäts-Einbahnstraße muss jetzt für beide Richtungen geöffnet werden! Nicht nur die Starken dürfen den Schwachen helfen, sondern die Schwachen müssen den vermeintlich Starken jetzt ihre mögliche Unterstützung anbieten!


Die Lösung...


Das „400-Euro-Gesetz“


Jeder gesunde und arbeitsfähige Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sollte 5 Stunden am Tag - entsprechend seiner Qualifikationen und Fähigkeiten - einem vorerst kleinen, mittleren oder mittelständischen Unternehmen zur Hand gehen bzw. seinen persönlichen Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens leisten.

Im Gegenzug erhält jeder „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte von seinem Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von 200 Euro - zusätzlich zu seinen sonstigen Bezügen und Vergünstigungen – als kleine Anerkennung steuerfrei (!) ausbezahlt. Die sonstigen staatlichen Bezüge (Arbeitslosengeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe etc.) oder Vergünstigungen (Wohngeld, Kindergeld etc.) dürfen in der Zeit dieser Maßnahme weder gekürzt noch gestrichen werden!

Die Handwerks- und Handelskammern sowie die Berufsgenossenschaften u.a. dürfen keinem Unternehmen zusätzliche Kosten auferlegen, wenn diese am „400-Euro-Gesetz“ teilnehmen – dadurch mehr Beschäftigte haben.

Das Solidaritätsprinzip muss jetzt umgekehrt Anwendung finden! Unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen sind die größten Arbeitgeber, Ausbilder und Steuerzahler der Republik. Diese Unternehmen brauchen jetzt die Solidarität aller arbeitsfähigen Bezieher von staatlichen Sozialleistungen!

Entsprechend der Anzahl ihrer Vollzeit-Arbeitnehmer/innen sollten wir allen vorbenannten Unternehmen die Möglichkeit einräumen, zusätzlich benötigte Arbeitskräfte aus dem Erwerbslosenheer in ihre Unternehmen zu integrieren und so auch weiterzubilden. Dafür entrichtet jedes Unternehmen pro zusätzlichen Beschäftigten über das „400-Euro-Gesetz“ eine monatliche Pauschale von 400 Euro an den Konjunkturaufschwungs-Fond des Landes und 200 Euro an jeden „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten.

Für die Unternehmer/innen sind die Kosten übersichtlich: 200 Euro für den zusätzlichen Beschäftigten + 400 Euro für den Konjunkturaufschwungs-Fond des Landes – mehr nicht. Das sind zusammen 600 Euro pro zusätzlichen Beschäftigten.

Der persönliche Solidarbeitrag eines jeden Erwerbslosen bzw. „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten ist auf 100 Stunden im Monat zu begrenzen.

Wenn wir bundesweit 3 Millionen Erwerbslose über das „400-Euro-Gesetz“ in unseren kleineren, mittleren und mittelständischen Unternehmen zusätzlich beschäftigen und so auch weiterbilden (!) könnten, würde der Konjunkturaufschwungs-Fond jeden Monat (!) um etwa 1,2 Milliarden Euro aufgefüllt werden, da alle Arbeitgeber/innen pro „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten eine monatliche Pauschale von 400 Euro an den Konjunkturaufschwungs-Fond entrichten.

Anmerkung: Wir haben mit zahlreichen Selbstständigen ausführliche Gespräche geführt. Nahezu alle bestätigten uns, dass sie mehr Mitarbeiter bräuchten, sich diese aber nicht leisten könnten. Aus reiner „Notwehr“ beschäftigen viele Unternehmer/innen „Schwarzarbeiter“, damit das Unternehmen überlebensfähig bleibt.

Das „400-Euro-Gesetz“ begeisterte alle angesprochnen Unternehmer/innen.

Wir führten ebenso Gespräche mit Erwerbslosen und brachte in Erfahrung, dass nahezu allen die Decke auf den Kopf fällt, weil sie nicht das Gefühl hätten, dass irgendjemand eine sinnvolle Verwendung für sie hätte. Dazu kämen oft psychische Probleme und sinnlose Streitigkeiten mit dem Partner und den Kindern.

Millionen erwerbslose Bundesbürger/innen sind seit Jahren zur Nutzlosigkeit verurteilt und werden nicht selten noch als Schmarotzer hingestellt. Das „staatlich verordnete Nichtstun“ beschädigt nicht nur das Selbstwertgefühl unserer Erwerbslosen, es begräbt auch ihre Hoffnungen und Wünsche.


Der Aufschwung...


Mit den monatlich eingenommenen Geldern ließe sich ein nachhaltiger Konjunkturaufschwung erzeugen. Diese Mittel sollten zu 100 % in die Belebung unseres Arbeitsmarktes investiert werden.

Alle Beteiligten des „400-Euro-Gesetzes“ profitieren auch selbst in hohem Maß von ihrem persönlichen Engagement.

Mit dem größten Teil der Gelder, monatlich (!) etwa eine Milliarde Euro, könnten wir die Bauwirtschaft und ihre Zulieferer aus der Krise führen. Jeden Monat – bundesweit - zusätzliche öffentliche Bauaufträge in Höhe von etwa einer Milliarde Euro!

Die Bau- und Sanierungsinvestitionen sollten nach einer Prioritätenliste angegangen werden. Zuerst sollten alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen saniert werden, damit wir endlich überall perfekte Lern- und Studienbedingungen haben. Danach können wir sämtliche öffentliche Liegenschaften: Kindergärten; Krippen; Krankenhäuser; Seniorenheime; Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen; botanische – und zoologische Gärten; Straßen; Plätze; Fuß- und Radwege; Park- und Grünflächen sowie unsere reichhaltige historische Bausubstanz im ganzen Land sanieren.

Die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftsaufschwungs erlangen wir mit einer monatlichen, etwa 100-Millionen-Euro-Investition in die Bildungs- und Forschungseinrichtungen im ganzen Land. Es darf z.B. keine Schule ohne ausreichende Computer-Lernplätze und modernste Arbeitsmaterialien geben! Mit weiteren 50-Millionen Euro sollten wir unsere zahlreichen ehrenamtlichen Vereine zielgerichtet und dauerhaft unterstützen (Feuerwehren, THW, DLRG, Breitensport, Umweltschutz etc.). Der Rest verbleibt als Rückstellung für außerordentliche Sonderprojekte im Fond.

Wenn wir unsere Bildungs- und Forschungseinrichtungen besser unterstützen, kommen wir mittelfristig auch schneller an national und weltweit vermarktbare Produkte, die wir möglichst auch in unserem Land produzieren sollten. So erhöhen wir unser Pro-Kopf-Einkommen. Mit einem höheren Pro-Kopf-Einkommen lassen sich auch die Renten von morgen sichern, sogar früher beziehen. Es müssen aber alle (!) “den Karren mit aus dem Dreck ziehen“...

Die Einhaltung der Reihenfolge dieses Masterplans ist von entscheidender Bedeutung für seine Machbarkeit und Effizienz.

.....


Alle bisherigen Umfragen belegen: Der Großteil unserer Bevölkerung ist zu weiteren Opfern bereit, wenn alle (!) mit am gleichen Strang ziehen und eine Aussicht auf Erfolg besteht!


Die Vorteile des „400-Euro-Gesetzes“...


01. Deutschland könnte in wenigen Monaten einen für alle sichtbaren Konjunkturaufschwung erleben.

02. Die Bauwirtschaft und ihre Zulieferer würden mit zusätzlichen, öffentlichen Aufträgen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro im Monat aus der Krise geführt werden.

03. Erwerbslose werden wieder das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, am gesellschaftlichen Leben Teil zu haben. Das „400-Euro-Gesetz“ erhöht ihr Selbstwertgefühl. Sie werden vor allem weiter gebildet und so auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, den wir stärken und neu schaffen, indem alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen im ganzen Land saniert und finanziell besser unterstützt werden.

Im Prinzip könnten wir sogar mehr als dreistellige Millionenbeträge einsparen, die unsere Arbeitsämter für Umschulungsmaßnahmen ausgeben, wenn das „400-Euro-Gesetz“ angewendet wird. Die praxisnahe Umschulung bzw. Weiterbildung inmitten unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen kann durch die gegenwärtigen Umschulungsangebote der Arbeitsämter kaum effizienter gestaltet werden.

04. Die Lebensqualität wird sich für alle Menschen spürbar erhöhen, wenn die Bauwirtschaft das Land mit monatlich zusätzlich einer Milliarde Euro im Monat sanieren kann.

05. Wenn etwa 3 Millionen Erwerbslose jeden Monat 100 Stunden ihren Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten, wird die Kriminalität sicher zurück gehen. „Geistes Müsiggang ist des Teufels Werkstube.“ Jeder Mensch braucht eine Aufgabe und die Anerkennung seiner Arbeit!

Wenn die Kriminalität zurückgeht, müssen unsere Versicherungsunternehmen weniger Schäden regulieren und können so auch die Versicherungsbeiträge für alle Verbraucher/innen senken.

06. Schwarzarbeit lohnt sich nach Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ so gut wie nicht mehr. Weil wir mit diesem Programm jedem vorerst kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geben, zusätzlich benötigte Arbeitskräfte bezahlbar (!) einzustellen, können wir dann auch die Strafen für Schwarzarbeit deutlich erhöhen.

07. Unsere Asylbewerber, Asylanten, geduldeten Ausländer, Flüchtlinge, Spätaussiedler und alle anderen nicht deutsch sprechenden Bezieher/innen von staatlichen Sozialleistungen, lernen, wenn diese in unserer Wirtschaft ihren Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten, unsere Sprache und gesellschaftlichen Normativen. Eine eventuell spätere Integration gestaltet sich dann auch viel reibungsloser. Das allgemeine Verständnis für unsere ausländischen Mitbürger/innen wird sich ebenso deutlich erhöhen, wenn auch diese ihren Solidarbeitrag leisten, der Gemeinschaft dienen.

Es ist sogar anzunehmen, dass rechtsradikal motivierte Straftaten zurückgehen werden, wenn unsere Bürger/innen mehr sozialen Kontakt zu nicht deutschen Bürger/innen pflegen und so auch die Menschen besser kennen- und verstehen lernen. So gesehen, ist das „400-Euro-Gesetz“ die beste und preisgünstigste Integrations-Initiative, die man sich vorstellen kann.

08. Das „400-Euro-Gesetz“ verfolgt weder das Ziel, Druck auf unsere Bezieher von staatlichen Sozialleistungen auszuüben, noch sollen unseren erwerbslosen Bürger/innen irgendwelche Bezüge gekürzt oder gestrichen werden. Der Solidargedanke steht hier im Vordergrund. Wir geben diesen Menschen die Möglichkeit, aktiver am gesellschaftlichen Leben Teil zu haben und stärken so das Rückrat unserer Gesellschaft - den Mittelstand, in dem viele noch Erwerbslose schon bald wieder eine Vollzeit-Perspektive finden sollen.

09. Mit Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ können wir die unternehmerfeindlichen und meist effektlosen ABM sicherlich etwas zurückfahren, mittelfristig vielleicht sogar streichen. So könnten wir noch einige Milliarden Euro einsparen, die uns ABM jedes Jahr im ganzen Land kosten.

10. Unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen werden durch die zusätzlichen Beschäftigten aus dem „400-Euro-Gesetzes“ deutlich entlastet und können sich so auch mehr um ihre Unternehmensorganisation kümmern. In Folge dessen, werden viele Unternehmen sicher effizienter und produktiver arbeiten können und so auch mehr Steuern zahlen.

11. Die Länderfinanzausgleichs-Zahlungen der wirtschaftsstärkeren Bundesländer würde mittelfristig nicht mehr so hoch ausfallen müssen, wenn sich die wirtschaftliche Situation u.a. in Sachsen-Anhalt deutlich bessert. Sogar der Solidaritätszuschlag könnte schneller als wir heute glauben, gestrichen werden.

12. Eine Machbarkeitsstudie über das „400-Euro-Gesetz“ brauchen wir nicht anzustellen, da die Schattenwirtschaft bzw. Schwarzarbeit bundesweit ein Volumen von etwa 350 Milliarden Euro im Jahr erreicht hat. Die sogenannten geringqualifizierten Erwerbslosen, die offiziell behauptet, keine Anstellung auf unserem Arbeitsmarkt finden - weil sie unterqualifiziert sind - stellen zweifelsfrei den Motor der Schattenwirtschaft. Es wäre unverantwortlich, wenn wir jetzt nicht neue Wege gehen würden. Wege, die Millionen Erwerbslose und die Gesellschaft in eine sichere Zukunft geleiten.

13. Mit dem „400-Euro-Gesetz“ könnten wir den Wirtschaftsaufschwung zügig in Gang bringen, der zudem keinen nennenswerten Einsatz von Finanzmitteln bedingt. Wir aktivieren lediglich den Solidargedanken unseres Gemeinwesens und nutzen die immensen Energiereserven unserer erwerbslosen Bürger/innen.

14. Der Personalaufwand ist denkbar gering, da jeder Unternehmer, der zusätzliche Beschäftigte über das „400-Euro-Gesetz“ einstellen möchte, nur zum Arbeits- oder Sozialamt zu gehen braucht, um sich aus deren Dateien die gewünschten Fach- und Arbeitskräfte auszusuchen und dann einzustellen. Es kann sich auch jeder Erwerbslose selbst bei einem Unternehmen seiner Wahl um eine „400-Euro-Gesetz“-Stelle bewerben.

15. Über das „400-Euro-Gesetz“ erwirtschaften wir pro Jahr ca. 14,4 Milliarden Euro für die öffentlichen Kassen - die bekanntlich leer sind. Wie viele Milliarden ins Ausland abfließen, weil ein nicht geringer Teil von legalen und illegalen Ausländern in Deutschland „schwarz“ arbeiten, um dieses Geld in ihre Heimatländer zu schicken, können wir kaum beziffern. Die jährlichen14,4 Milliarden Euro, die unsere Unternehmer/innen an den Konjunkturaufschwungsfond entrichten, würden zu 100% im Land investiert. Das ist für alle von großem Nutzen!

Unsere Wirtschaft kann nur gesunden, wenn wir u.a. der Schattenwirtschaft den Boden entziehen!


Statuten zum „400-Euro-Gesetz“...


01. Kein Unternehmen darf Arbeitnehmer/innen entlassen, um diese durch Arbeitskräfte aus dem „400-Euro-Gesetz“ ersetzen zu wollen. Es muss einen rückwirkenden Stichtag geben.

02. Kein Unternehmen kann beliebig viele Beschäftigte aus dem „400-Euro-Gesetz“ einstellen. Die Anzahl der zusätzlichen Beschäftigten muss sich prozentual nach der sonstigen Vollzeit-Beschäftigungszahl der Unternehmen richten. „Einmann-Unternehmen“ können auch nur einen „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten einstellen. Wer vier Vollzeitbeschäftigte hat, kann maximal zwei zusätzliche „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte einstellen. Die Beschäftigungsverhältnisse sollten in etwa so angelegt werden: 1-1, 4-2, 6-3, 8-4, 10-5, 12-6 usw. Für alle Arbeitgeber/innen sind die Bedingungen gleich. Niemand wird benachteiligt, aber allen wird geholfen!

03. Ein „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigter darf keine Überstunden machen und auch nicht an andere Unternehmen verliehen werden!

04. Wenn unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen, die wir besonders unterstützen sollten, 2 Monate nach Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ nicht mindestens bundesweit 2 Millionen Erwerbslose über das „400-Euro-Gesetz“ eingestellt haben, sollten auch Großunternehmen an diesem Programm teilnehmen können.

05. Jeder Erwerbslose und Bezieher von stattlichen Sozialleistungen, der am „400-Euro-Gesetz“ teilnimmt, kann zu jeder Zeit in einen Vollzeit-Arbeitsplatz wechseln und somit aus diesem Programm ausscheiden. Hier müsste eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ausreichen.

06. Das „400-Euro-Gesetz“ sollte auf unbestimmte Zeit angewendet werden.

Es ist anzunehmen, dass nicht wenige „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte sich nach einiger Zeit intensiv um eine der offenen Vollzeitstellen des Arbeitsmarktes bemühen werden, wenn sie wieder Fuß im Arbeitsleben gefasst haben und dann auch ein höheres Einkommen anstreben. Das kann ungemein motivieren.

Zudem ist anzunehmen, dass nicht wenige Arbeitgeber/innen ihre „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten fest anstellen werden, wenn sie von deren Qualitäten und dem Nutzen für das Unternehmen überzeugt sind.

Gesamtbetrachtung zum „400-Euro-Gesetz“...


Das „400-Euro-Gesetz“ ist – aus unserer Sicht - machbar, finanzierbar und kostet dem Bund, den Ländern und den Kommunen so gut wie keinen Cent.

Mit diesem Gesetz könnten wir:

1. ... die am Boden liegende Bauwirtschaft und ihre Zuliefererindustrie aus der Krise führen.
2. ... die Lebensqualität aller Menschen spürbar erhöhen.
3. ... die Situation in unseren Bildungssystemen erheblich verbessern.
4. ... nachhaltiges Wirtschaftswachstum erzeugen.
5. ... Renten sichern.
6. ... die Abwanderungswelle aus den neuen Bundesländern eindämmen.
7. ... die landesweite Pleitewelle stoppen.


Wir können es unmöglich zulassen und es uns auch nicht mehr leisten, weitere wertvolle Jahre etwa 8 Millionen Erwerbslose vor uns herzuschieben bzw. zu verwalten, wenn ein Großteil dieser Menschen – mit ihrer Arbeitskraft und mit ihrer Kreativität – einen wichtigen Beitrag in unserer Wirtschaft leisten könnten. In der Nachkriegszeit gab es eine ähnliche – sehr erfolgreiche - Initiative: „Emigranten helfen der Wirtschaft!“

Wer zur Einführung der Hartz-4-Gesetze propagiert hat, die Arbeitslosigkeit binnen drei Jahren halbieren zu können, hätte damals sein Vermögen darauf wetten sollen. Es wäre alles verloren … Das hat die OPD schon 2003 vorausgesagt. Kann hier jeder nachlesen. Auch heute gibt es kein vergleichbar effizientes, gerechtes und preisgünstiges Konjunkturprogramm wie das „400-Euro-Gesetz“ der OPD.

Seit unserer Veröffentlichung im Jahr 2001 hat die Berufspolitik mehr als 100 Milliarden Euro verbrannt, die unsere Regierungsparteien über unser „400-Euro-Gesetz“ hätten in die Bildungssysteme investieren können. Selbst in 10 Jahren wird es kein so effektives, gerechtes und preisgünstiges Konjunkturprogramm geben, wie das „400-Euro-Gesetz“ der OPD.

An jedem Arbeitstag einer 5-Tage-Woche, lassen die Regierungsparteien mehr als 60 Millionen Euro verfallen, die wir über unser „400-Euro-Gesetz“ in die Bildungssysteme unseres Landes investieren könnten. Da packt einem die Wut …

Heute schreiben wir das Jahr 2009 <





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